Teknor Apex setzt sich dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette von Teknor Apex sicher sind, dass die Arbeiter mit Respekt und Würde behandelt werden und dass die Herstellungsprozesse umweltverträglich sind. Die Lieferanten von Teknor Apex („Lieferanten“) verpflichten sich, bei all ihren Aktivitäten in voller Übereinstimmung mit den Gesetzen, Regeln und Vorschriften der Länder zu handeln, in denen sie tätig sind. Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten („Kodex“) geht noch weiter und stützt sich auf international anerkannte Standards, um die soziale und ökologische Verantwortung zu fördern.
Teknor Apex verlangt, dass Lieferanten diesen Kodex unter Verwendung der unten beschriebenen Managementsysteme umsetzen. Teknor Apex kann die Einrichtungen des Lieferanten besuchen (und/oder von externen Prüfern besuchen lassen), um die Einhaltung dieses Kodex zu überprüfen.
Der Verhaltenskodex für Lieferanten von Teknor Apex ist an den Verhaltenskodex der Elektroindustrie angelehnt und enthält Formulierungen daraus. Anerkannte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und Standards, die von Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Social Accountability International (SAI) und der Ethical Trading Initiative (ETI) herausgegeben wurden, wurden bei der Erstellung dieses Kodex als Referenz herangezogen und können nützliche Quellen für zusätzliche Informationen sein.
Arbeits- und Menschenrechte
Die Zulieferer müssen die Menschenrechte der Arbeiter wahren und sie mit Würde und Respekt behandeln, wie sie von der internationalen Gemeinschaft verstanden werden.
Antidiskriminierung
Lieferanten dürfen Beschäftigte nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, nationaler Herkunft oder Familienstand bei Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken wie Bewerbungen auf Beschäftigung, Beförderungen, Belohnungen, Zugang zu Schulungen, Arbeitsplätzen, Löhnen, Sozialleistungen, Disziplinarmaßnahmen und Kündigung diskriminieren. Lieferanten dürfen keinen Schwangerschaftstest verlangen oder schwangere Arbeitnehmerinnen diskriminieren, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben oder aus Gründen der Sicherheit am Arbeitsplatz geboten. Darüber hinaus dürfen Lieferanten von Arbeitnehmern oder potenziellen Arbeitnehmern keine medizinischen Tests verlangen, die in diskriminierender Weise verwendet werden könnten, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben oder für die Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich.
Faire Behandlung
Die Lieferanten verpflichten sich zu einem belästigungsfreien Arbeitsplatz. Lieferanten dürfen Arbeitnehmern keine harte oder unmenschliche Behandlung androhen oder sie einer solchen Behandlung aussetzen, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellen Missbrauchs, körperlicher Bestrafung, psychischer Nötigung, physischer Nötigung, verbaler Misshandlung oder unangemessener Einschränkungen beim Betreten oder Verlassen von Einrichtungen, die vom Unternehmen bereitgestellt werden. Lieferanten sind verpflichtet, Belästigung und rechtswidrige Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verbieten.
Prävention von unfreiwilliger Arbeit und Menschenhandel
Lieferanten dürfen nicht mit Personen handeln oder irgendeine Form von Sklaven-, Zwangs-, Schuld-, Pflicht- oder Gefängnisarbeit einsetzen. Dies umfasst den Transport, die Unterbringung, die Anwerbung, die Verbringung oder den Empfang von Personen durch Drohung, Gewalt, Zwang, Entführung, Betrug oder Zahlungen an Personen, die die Kontrolle über eine andere Person zum Zwecke der Ausbeutung haben. Alle Arbeiten müssen freiwillig sein und die Arbeitnehmer müssen die Arbeit verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis mit einer angemessenen Kündigungsfrist beenden können. Von den Arbeitnehmern darf nicht verlangt werden, dass sie als Bedingung für die Beschäftigung einen von der Regierung ausgestellten Ausweis, Reisepass oder eine Arbeitserlaubnis abgeben. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass Drittagenturen, die Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, die Bestimmungen des Kodex einhalten. Die Lieferanten stellen sicher, dass die Verträge sowohl für Direkt- als auch für Vertragsarbeiter die Beschäftigungsbedingungen in einer Sprache, die der Arbeitnehmer versteht, klar und deutlich wiedergeben.Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass Drittagenturen, die Arbeitskräfte bereitstellen, die Bestimmungen des Kodex einhalten. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen in Verträgen für direkte und Vertragsarbeiter in einer für die Arbeitnehmer verständlichen Sprache transparent dargelegt werden.
Wenn Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Erlangung einer Beschäftigung eine Gebühr entrichten müssen, sind die Lieferanten für die Zahlung aller Gebühren und Kosten gemäß den geltenden Gesetzen verantwortlich. Zu diesen Gebühren und Ausgaben gehören unter anderem: Kosten im Zusammenhang mit der Rekrutierung, Bearbeitung oder Vermittlung von Direkt- und Vertragsarbeitern.
Prävention von Kinderarbeit
Kinderarbeit ist strengstens verboten. Der Lieferant darf nur Arbeitnehmer beschäftigen, die mindestens fünfzehn (15) Jahre alt sind oder das geltende gesetzliche Mindestalter des Landes, in dem sie tätig sind, erreicht haben, wobei das höhere Alter gilt; wenn jedoch das örtliche Mindestalter für Arbeitnehmer gemäß den Ausnahmen für Entwicklungsländer auf vierzehn (14) Jahre festgelegt ist, gilt das niedrigere Alter von vierzehn (14) Jahren.
Arbeitszeit
Außer in Notfällen oder ungewöhnlichen Situationen darf eine Arbeitswoche nicht mehr als 60 Stunden (einschließlich Überstunden) umfassen, und die Arbeitnehmer müssen mindestens einen Tag in sieben Tagen frei haben. Überstunden sollten von Mitarbeitern freiwillig geleistet werden, die sich bereitwillig dafür melden. In den selteneren Fällen, in denen die Geschäftsführung generell Überstunden anordnen muss, muss es den einzelnen Mitarbeitern freistehen, die Berücksichtigung etwaiger entgegenstehender Prioritäten zu beantragen. Das Management muss dann echte Offenheit für die Angemessenheit und Flexibilität gegenüber legitimen Ausnahmeanträgen zeigen. Unter keinen Umständen dürfen Arbeitswochen die nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften maximal zulässige Arbeitszeit überschreiten.
Löhne und Sozialleistungen
Die Lieferanten müssen allen Arbeitnehmern mindestens den nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen. Zusätzlich zu ihrer Vergütung für reguläre Arbeitsstunden erhalten die Arbeitnehmer eine Vergütung für Überstunden zu dem nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorgeschriebenen Prämiensatz. Lieferanten dürfen Lohnabzüge nicht als Disziplinarmaßnahme einsetzen. Lieferanten müssen Urlaubszeiten, Abwesenheitszeiten und Feiertage im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften anbieten. Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter rechtzeitig bezahlen und transparent darlegen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiter bezahlt werden.
Vereinigungsfreiheit
Die Zulieferer müssen das Recht der Beschäftigten respektieren, sich frei in Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zusammenzuschließen, sie zu gründen und ihnen beizutreten, sich vertreten zu lassen und Tarifverhandlungen zu führen, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist und in Übereinstimmung mit diesen steht.Lieferanten müssen das Recht der Arbeitnehmer respektieren, sich frei mit Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zusammenzuschließen, diese zu gründen und ihnen beizutreten, eine Vertretung zu suchen und Tarifverhandlungen zu führen, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist. Lieferanten dürfen bei der Beschäftigung niemanden aufgrund einer Gewerkschaftsmitgliedschaft diskriminieren und insbesondere dürfen sie die Beschäftigung nicht an die Bedingung knüpfen, dass die Arbeitnehmer ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft aufgeben oder sich verpflichten, keiner Gewerkschaft beizutreten, oder die Entlassung eines Arbeitnehmers veranlassen oder einen Arbeitnehmer anderweitig benachteiligen aufgrund seiner Gewerkschaftsmitgliedschaft oder der Teilnahme an Gewerkschaftsaktivitäten außerhalb der Arbeitszeit (oder innerhalb der Arbeitszeit, wenn der Lieferant solchen Aktivitäten zugestimmt hat oder wenn dies durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist). Die Lieferanten müssen sich in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vor Eingriffen in die Einrichtung, das Funktionieren oder die Verwaltung von Arbeitnehmerorganisationen schützen.
Gesundheit und Sicherheit
Teknor Apex ist sich bewusst, dass die Integration solider Gesundheits- und Sicherheitsmanagementpraktiken in alle Aspekte des Geschäfts unerlässlich ist, um eine hohe Arbeitsmoral aufrechtzuerhalten und innovative Produkte herzustellen. Die Lieferanten verpflichten sich, sichere Arbeitsbedingungen und ein gesundes Arbeitsumfeld für alle ihre Mitarbeiter zu schaffen.
Prävention von Arbeitsunfällen
Lieferanten müssen physische Gefahren beseitigen, soweit dies praktikabel ist. Wenn physische Gefahren nicht beseitigt werden können, müssen die Lieferanten geeignete technische Kontrollen wie physische Schutzvorrichtungen, Verriegelungen und Barrieren vorsehen. Wo angemessene technische Kontrollen nicht möglich sind, müssen die Lieferanten angemessene administrative Kontrollen wie sichere Arbeitsverfahren einführen. In jedem Fall müssen die Lieferanten den Arbeitnehmern geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Arbeitnehmer dürfen nicht diszipliniert werden oder Vergeltungsmaßnahmen der Geschäftsführung für die Äußerung von Sicherheitsbedenken fürchten müssen, und die Geschäftsführung wird alle berechtigten Bedenken angemessen berücksichtigen.
Verfahren und Systeme zur Arbeitssicherheit
Lieferanten müssen Verfahren und Systeme zur Verwaltung, Nachverfolgung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einrichten. Diese Verfahren und Systeme sollen die Meldung von Verletzungen und Krankheiten durch die Arbeitnehmer fördern, Verletzungs- und Krankheitsfälle klassifizieren und aufzeichnen, Fälle untersuchen und Korrekturmaßnahmen ergreifen, um ihre Ursachen zu beseitigen, die notwendige medizinische Behandlung bereitzustellen und die Rückkehr der Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz zu erleichtern.
Prävention vor chemischen Belastungen
Lieferanten müssen die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber gefährlichen chemischen, biologischen und physikalischen Stoffen ermitteln, bewerten und kontrollieren. Lieferanten müssen chemische Gefahren nach Möglichkeit beseitigen. Wenn chemische Gefahren nicht ausgeschlossen werden können, müssen die Lieferanten geeignete technische Kontrollen wie geschlossene Systeme und Belüftung bereitstellen. Wenn angemessene technische Kontrollen nicht möglich sind, müssen die Lieferanten geeignete administrative Kontrollen, wie z. B. sichere Arbeitsverfahren, einrichten. In jedem Fall müssen die Lieferanten den Arbeitnehmern geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Notfallprävention, -vorsorge und -reaktion
Lieferanten müssen Notfallsituationen und -ereignisse vorhersehen, erkennen und bewerten und deren Auswirkungen durch die Umsetzung von Notfallplänen und Reaktionsverfahren minimieren, einschließlich Notfallmeldungen, Benachrichtigung und Evakuierung der Arbeitnehmer, Schulungen und Übungen für Arbeitnehmer, angemessene Erste-Hilfe-Ausrüstung, angemessene Brandmelde- und -bekämpfungsausrüstung, angemessene Fluchtwege und Wiederherstellungspläne.
Ergonomie
Lieferanten müssen die Belastung der Arbeitnehmer durch körperlich anstrengende Aufgaben, einschließlich manueller Materialhandhabung, schweres Heben, langes Stehen und stark repetitive oder kraftaufwendige Montagearbeiten, ermitteln, bewerten und kontrollieren.
Unterbringung
Lieferanten müssen den Arbeitnehmern saubere Toiletten, Zugang zu Trinkwasser und hygienische Einrichtungen für die Zubereitung und Aufbewahrung von Lebensmitteln zur Verfügung stellen. Vom Lieferanten oder einer Drittagentur bereitgestellte Arbeiterunterkünfte müssen sauber und sicher sein und über angemessene Notausgänge, angemessene Heizung und Belüftung, angemessenen persönlichen Freiraum und angemessene Zugangs- und Ausgangsrechte verfügen.
Kommunikation zu Gesundheit und Sicherheit
Um ein sicheres Arbeitsumfeld zu fördern, müssen Lieferanten den Arbeitnehmern angemessene Informationen und Schulungen zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, einschließlich schriftlicher Informationen und Warnhinweise zum Thema Gesundheit und Sicherheit in der Hauptsprache der Arbeitnehmer. Lieferanten müssen bekanntgeben, dass Sicherheitsdatenblätter in der Hauptsprache ihrer Mitarbeiter verfügbar sind, und Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz mit solchen Substanzen in Kontakt kommen, entsprechend schulen.
Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Lieferanten werden ermutigt, Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu initiieren und zu unterstützen, um die kontinuierliche Gesundheits- und Sicherheitsschulung zu verbessern und die Beiträge der Arbeitnehmer zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz zu fördern.
Umweltbelastung
Bei Teknor Apex sind Umweltaspekte ein integraler Bestandteil unserer Geschäftspraktiken. Lieferanten müssen sich dazu verpflichten, die Umweltauswirkungen ihrer Entwürfe, Herstellungsprozesse und Abfallemissionen zu reduzieren.
Die Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die die Verwendung oder den Umgang mit bestimmten Stoffen verbieten oder einschränken. Um eine sichere Handhabung, Beförderung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Entsorgung zu gewährleisten, müssen Lieferanten Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, identifizieren und handhaben und die geltenden Kennzeichnungsgesetze und -vorschriften für Recycling und Entsorgung einhalten.
Entsorgung fester Abfälle
Lieferanten müssen nicht gefährliche feste Abfälle, die bei der Geschäftstätigkeit anfallen, gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsorgen.
Abwasser- und Regenwassermanagement
Die Lieferanten sind verpflichtet, das aus dem Betrieb anfallende Abwasser vor der Einleitung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu überwachen, zu kontrollieren und zu behandeln. Die Lieferanten müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um eine Kontamination des Regenwasserabflusses aus ihren Anlagen zu verhindern.
Management von Luftemissionen
Lieferanten müssen die Luftemissionen von flüchtigen organischen Chemikalien, Aerosolen, ätzenden Stoffen, Partikeln, ozonabbauenden Chemikalien und Verbrennungsnebenprodukten, die bei Betriebsabläufen entstehen, vor der Ableitung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften bestimmen, überwachen, kontrollieren und behandeln.
Umweltgenehmigungen und Berichterstattung
Lieferanten müssen alle erforderlichen Umweltgenehmigungen (z. B. für die Überwachung von Abwässern) und Registrierungen einholen, aufrechterhalten und auf dem neuesten Stand halten und die Betriebs- und Berichterstattungsanforderungen dieser Genehmigungen befolgen.
Vermeidung von Umweltverschmutzung und Ressourcenschonung
Lieferanten müssen sich bemühen, feste Abfälle, Abwässer und Luftemissionen, einschließlich energiebezogener indirekter Luftemissionen, zu reduzieren oder zu beseitigen, indem sie geeignete Maßnahmen zur Erhaltung in ihren Produktions-, Wartungs- und Anlagenprozessen umsetzen und Werkstoffe recyceln, wiederverwenden oder ersetzen.
Ethik
Lieferanten müssen sich im Umgang mit Arbeitern, Lieferanten und Kunden zu hohen ethischen Verhaltensstandards verpflichten.
Dies gilt für alle Mitarbeiter von Teknor, da Integrität und Ethik zu den Grundwerten unserer Organisation gehören. Wenn Sie beobachten, dass ein Teknor-Mitarbeiter eines der folgenden Verhaltensweisen zeigt oder gezeigt hat, melden Sie diese Beobachtungen bitte bei der EthicsPoint Resolution Line unter www.teknorapex.ethicspoint.com.
- Unredliches oder unethisches Verhalten bei Geschäftstransaktionen
- Belästigung oder Diskriminierung
- Drohungen oder Gewalt
- Interessenkonflikte
- Sicherheits- oder Umweltverstöße
- Diebstahl, Betrug oder Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung
- Alle anderen schwerwiegenden rechtlichen oder ethischen Verstöße
Geschäftliche Integrität
Korruption, Erpressung und Veruntreuung in jeglicher Form sind strengstens verboten. Lieferanten dürfen nicht gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), internationale Antikorruptionskonventionen und geltende Antikorruptionsgesetze und -vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, verstoßen und sich in keiner Form an Korruption, Erpressung oder Veruntreuung beteiligen. Lieferanten dürfen keine Bestechungsgelder oder andere Mittel anbieten oder annehmen, um einen ungebührlichen oder unzulässigen Vorteil zu erlangen. Lieferanten müssen in den Bereichen Werbung, Verkauf und Wettbewerb faire Geschäftsstandards einhalten.
Offenlegung von Informationen
Lieferanten müssen Informationen über ihre Geschäftstätigkeiten, ihre Struktur, ihre Finanzlage und ihre Leistung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften und den vorherrschenden Branchenpraktiken genau aufzeichnen und offenlegen.
Beschwerden und Missstände
Lieferanten müssen ein Beschwerdeverfahren bereitstellen, über das Arbeitnehmer Beschwerden am Arbeitsplatz gemäß den örtlichen Gesetzen und Vorschriften melden können.
Gesellschaftliches Engagement
Lieferanten werden dazu ermutigt, sich in der Gemeinschaft zu engagieren, um die soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und zur Nachhaltigkeit der Gemeinden beizutragen, in denen sie tätig sind.
Schutz des geistigen Eigentums
Lieferanten müssen die Rechte an geistigem Eigentum respektieren und Kundendaten schützen. Der Transfer von Technologie und Know-how muss so erfolgen, dass die Rechte an geistigem Eigentum geschützt werden.
Erklärung des Unternehmens
An allen Standorten des Lieferanten ist eine Erklärung zur sozialen und ökologischen Verantwortung des Unternehmens auszuhängen, in der das Engagement des Lieferanten für die Einhaltung von Vorschriften und die kontinuierliche Verbesserung bekräftigt wird. Diese Erklärung ist in der Hauptsprache des jeweiligen Landes abzufassen.
Dokumentation und Aufzeichnungen
Der Lieferant muss über Verfahren verfügen, um geltende Gesetze und Vorschriften sowie die zusätzlichen Anforderungen dieses Kodex zu ermitteln, zu überwachen und zu verstehen. Der Lieferant muss eine gültige Geschäftslizenz gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erwerben, aufrechterhalten und auf dem neuesten Stand halten.
Der Lieferant muss über Verfahren zur Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen verfügen, um die Einhaltung von Vorschriften und die Konformität mit diesem Kodex sicherzustellen, wobei angemessene Vertraulichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre zu ergreifen sind.
Schulung und Kommunikation
Lieferanten müssen über Programme zur Schulung von Managern und Mitarbeitern verfügen, um ihre Richtlinien und Verfahren umzusetzen und Verbesserungsziele zu erreichen.
Lieferanten müssen über ein Verfahren verfügen, um ihren Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden transparente und genaue Informationen über ihre Leistungen, Praktiken und Erwartungen zu vermitteln.
Mitarbeiter-Feedback
Lieferanten müssen über einen kontinuierlichen Prozess verfügen, um Feedback zu Prozessen und Praktiken im Zusammenhang mit diesem Kodex zu erhalten und kontinuierliche Verbesserungen zu fördern.
Abhilfemaßnahmenprozess
Der Lieferant muss über ein Verfahren zur rechtzeitigen Behebung von Mängeln verfügen, die durch eine interne oder externe Prüfung, Bewertung, Inspektion, Untersuchung oder Überprüfung festgestellt wurden.
Verweise
Bei der Ausarbeitung dieses Kodex wurden folgende Referenzen konsultiert:
Verhaltenskodex für die Elektronikindustrie
www.eicc.info/eicc_code.shtml
Ethical Trading Initiative
www.ethicaltrade.org/
ILO-Verhaltenskodex für Sicherheit und Gesundheitsschutz
www.ilo.org/topics/safety-and-health-work
Internationale Arbeitsstandards der ILO
www.ilo.org/public/english/standards/norm/whatare/fundam/index.htm
ISO 14001
www.iso.org
National Fire Protection Association
www.nfpa.org/
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
www.oecd.org
OHSAS 18001
www.bsi-global.com/index.xalter
SA 8000
www.cepaa.org/
SAI
www.sa-intl.org
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
www.unodc.org/unodc/en/corruption/index.html?ref=menuside
United Nations Global Compact
www.unglobalcompact.org
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
https://www.un.org/en/our-work/protect-human-rights
UN-Normen zu den Verantwortlichkeiten von multinationalen Unternehmen und anderen Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf Menschenrechte
www.ohchr.org